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Zum 01.07.2021 tritt die neue Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV) in Kraft. Für Milcherzeuger bedeutet dies vor allem eine erweiterte und verschärfte Untersuchung Ihrer Milchgüteproben auf Hemmstoffe. Lesen Sie in unserem Artikel welche Regelungen in der dreimonatigen Einführuungsphase gelten und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

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Viel Freude beim Lesen!