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Herdenauswertungsprogramm

Die MLP-Ergebnisse können auch ohne eigene Datenspeicherung auf einem Server des LKV genutzt werden. Nachdem ein Mitglied diese Form der Datennutzung beantragt hat, kann er über die Homepage des LKV nach der Eingabe eines Passwortes auf seine Daten zugreifen. Die Daten sind unmittelbar nach der abschließenden Bearbeitung der Stallkontrolle im Rechenzentrum abrufbar. Der Abruf ist nicht an einen speziellen PC gebunden, sondern von jedem Internetanschluss möglich. Die Gebühren für diesen Direktzugriff betragen 30,- ? zzgl. MwSt pro Jahr.

Zur Untersuchung von Ohrgewebeproben auf BVD-Virus

BVD Ohrmarken Ldw Kit Vet KitDie Bovine Virusdiarrhoe (BVD) stellt im Alltag eine der verlustreichsten Infektionskrankheiten des Rindes dar und führt gesamthaft in den betroffenen Rinderbeständen zu bedeutsamen betriebswirtschaftlichen Einbußen. Die Grundsätze der Erkrankung sind in einer Broschüre dargestellt, die auf dem Internet-Portal des Landwirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung steht.

Ab dem 01.01.2011 werden die Bestimmungen der bis dahin gültigen Landesverordnung durch die bundesweit gültige Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVD-Verordnung) ersetzt. Diese gilt dann für alle Rinderhalter verpflichtend.

Für die Untersuchung von Blutproben müssen die betreffenden Tiere mindestens 60 Tage alt sein. Da die Tiere ohne negatives Untersuchungsergebnis nicht gehandelt werden dürfen, stört das die üblichen Vermarktungswege erheblich. Außerdem scheiden bis dahin unerkannte PI-Tiere Viren in erheblichen Mengen aus, so wird die Infektionskette im gesamten Bestand aufrecht erhalten.

Eine wichtige Alternative zur Blutprobe stellt die Untersuchung einer Ohrgewebeprobe dar, die beim Einziehen der Ohrmarke gewonnen wird. Die Probe wird innerhalb der ersten Lebenswoche gezogen; das Ergebnis liegt im Betrieb also ? bei rechtzeitigem Versand ? mit Ablauf der zweiten Lebenswoche vor.

Nach der Untersuchung werden die Ergebnisse per Post an den Rinderhalter versandt, außerdem in elektronischer Form an das zuständige Veterinäramt, und sie werden vom Landeslabor in die zentrale Datenbank HI-Tier eingestellt.

Positive Untersuchungsergebnisse bedeuten, dass das betreffende Tier ein PI-Tier, also ein Dauerausscheider ist. Diese aus Ohrgewebeproben erzielten positiven Ergebnisse müssen nicht durch Nachuntersuchung bestätigt werden. Liegt ein nicht eindeutiges Ergebnis vor, so wird das Tier in der Ergebnismitteilung als ?verdächtig? eingestuft. In diesem Fall erhält der Tierhalter mit gleicher Post ein vorbereitetes Formular für die Nachuntersuchung, die anhand einer neuen Gewebeprobe (nach mindestens 21 Tagen) oder anhand einer Blutprobe (nach mindestens 21 Tagen, Mindestalter des Tieres jedoch 61 Tage) vom Hoftierarzt veranlasst werden soll. Der Hoftierarzt sollte in jedem Fall, auch wenn keine Nachuntersuchung notwendig ist, benachrichtigt werden, um das weitere Vorgehen im Bestand zu besprechen.

Ein gewisser Anteil der im Labor eingehenden Probengefäße enthält nicht das gewünschte Gewebematerial (Leerproben). Auch in diesen Fällen erhält der Tierhalter ein Formular zur Einsendung einer Ersatzprobe, die von ihm selbst (grüne Zusatzmarke) oder vom Hoftierarzt (Veterinärkit) entnommen werden kann. Die benötigten Materialien werden von der LKD mbH ausgegeben.

Autoren:

Dr. Martin Heilemann, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Dr. Ursula Biesenbach, Landeslabor Schleswig-Holstein