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Rote Ohrmarken für BHV1-Reagenten

bhv1

Wie bereits mehrfach veröffentlicht, besteht in Schleswig-Holstein ein großer Nachholbedarf bei der Bekämpfung der BHV1 (IBR). Am 1. März 2011 tritt hierzu eine neue BHV1-Landesverordnung in Kraft. Für die Rinder, bei denen der BHV1-Feldvirus festgestellt wurde, gelten ab diesem Zeitpunkt einige Einschränkungen. Unter anderem sind die Reagenten unverzüglich mit einer roten Ohrmarke zu kennzeichnen und dürfen keinen Weidegang mehr erhalten. Die LKD ist vom Land Schleswig-Holstein damit beauftragt worden, diese Ohrmarken auf Antrag an die Betriebe auszugeben.

Zum Einzug der Ohrmarken ist die Caisley-Zange oder eine dementsprechend umgerüstete Ohrmarkenzange zu verwenden.

Die Ohrmarken zur Kennzeichnung der BHV1-Reagenten werden auf formlosen Antrag unter Angabe der Registriernummer und der benötigten Anzahl von der LKD ausgegeben.

Weitere Informationen zur BHV1-Sanierung der Rinderbestände und zur Landesverordnung finden Sie in der Broschüre des Landes Schleswig-Holstein.

Lesen Sie hierzu auch die Presseinformation des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 4. Dezember 2013 zur Endphase der BHV1-Sanierung in Schleswig-Holstein.