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Begleitpapier für Schafe und Ziegen

Beim Verbringen ist vom abgebenden Betrieb ein Begleitpapier auszustellen. Dieses hat folgende Angaben zu enthalten:

Das vollständig ausgestellte Begleitpapier begleitet die Tiere bis zum Bestimmungsbetrieb. Der Bestimmungsbetrieb hat die Begleitpapiere für mindestens 3 Jahre aufzubewahren.

Ein Vordruck für ein solches Begleitpapier für Schafe oder Ziegen ist hier zu finden.
(Für die Richtigkeit kann keine Gewähr gegeben werden).