Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
Die Kennzeichnung der Schweine mit amtlichen Ohrmarken besteht seit dem Jahr 1995. Zum 1. Januar 2003 wurde die EU-Richtlinie zur Erfassung der Bewegung von Schweinen in der Viehverkehrsverordnung wirksam. Weitere Vorgaben zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit sind im neuen Tiergesundheitsrecht verankert, welches seit dem 21. April 2021 anzuwenden ist. Die Elemente der Kennzeichnung und Registrierung sind:
- amtliche Ohrmarke (Bestandsohrmarke)
- Meldung von Bestandsveränderungen von Schweinen
- Stichtagsmeldung des Schweinebestandes
- Bestandsregister für Schweine
Hinweis: In der nationalen Datenbank (HI-Tier) werden nicht die Geburten der Schweine erfasst.