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Entwicklung der Milchqualität in Schleswig-Holstein

Die Milchqualität wird in Deutschland engmaschig überwacht. Zur Sicherung einer guten Qualität werden neben den Inhaltsstoffen Fett und Eiweiß, die Qualitätsparameter Zellzahl, Keimzahl, Gefrierpunkt und Hemmstoffe der Anlieferungsmilch regelmäßig untersucht. Diese Untersuchungen sind gesetzlich vorgegeben und werden in der Milchgüteverordnung geregelt. Insbesondere für die Qualitätsparameter Zellzahl, Keimzahl und Hemmstoffe sind hier Grenzwerte (Tabelle 1) festgelegt, um sowohl aus Sicht der Lebensmittelsicherheit als auch im Hinblick auf die Verarbeitungseigenschaften eine gute Milchqualität zu sichern. In Schleswig-Holstein wird die Untersuchung der Anlieferungsmilch im Zentralen Milchlabor (ZML) beim Landeskontrollverband (LKV) durchgeführt. Die meisten schleswig-holsteinischen Meiereien lassen die Milch häufiger als gesetzlich vorgeschrieben untersuchen. So erfolgen bis zu fünf Untersuchungen im Monat auf Inhaltsstoffe und Keimzahl und bis zu zehn auf Hemmstoffe.

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Insgesamt werden beim LKV im ZML jährlich mehr als 4 Mio. Milchproben untersucht, von denen der größte Anteil (> 80 %) auf Proben aus der Milchleistungsprüfung entfällt. Für die Milchgüteuntersuchung wird derzeit die Anlieferungsmilch von etwa 2700 Lieferanten untersucht. Daraus ergaben sich für das MLP-Prüfjahr 2010/2011 Untersuchungen von etwa 145.000 Proben auf Inhaltsstoffe, etwa 135.000 Proben auf Keimzahl und etwa 230.000 Proben auf Hemmstoffe. Hinzu kommt eine zunehmende Anzahl an Sonderproben, die bei besonderen Fragestellungen direkt von den Landwirten ins ZML gesendet werden und auf die entsprechenden Parameter untersucht werden.

Die Milchqualitätsparameter Zellzahl, Keimzahl und Hemmstoffe geben Auskunft über die Eutergesundheitssituation der Herde, über die hygienische Beschaffenheit der Milch und über Antibiotikarückstände in der Milch. Die Entwicklung dieser Parameter in diesem und in den vergangenen Jahren wird im Weiteren vorgestellt.

Eutergesundheit

Der Zellgehalt ist der gebräuchlichste Parameter zur Beurteilung der Eutergesundheit. Milchzellen sind körpereigene Blut- und Gewebezellen. Ein gewisser Anteil an Zellen in der Milch ist normal, bei einem gesunden Euter liegt der Zellgehalt jedoch deutlich unter 100.000 Zellen/ml. Findet eine Entzündung des Euters statt, kommt es zum Anstieg des Zellgehaltes in Folge der körpereigenen Abwehr des Tieres. Es strömen vermehrt Abwehrzellen in die Milch ein, während andere Stoffe von der Milch ins Blut übergehen. Dadurch verändert sich die Zusammensetzung der Milch als Folge der Entzündungsprozesse. Diese Veränderungen beeinträchtigen die Verarbeitungsmöglichkeiten der Milch, z. B. kann es zu einer geringeren Käseausbeute aufgrund geringerer Kaseingehalte in Milch mit hohen Zellgehalten kommen.


Der Zellgehalt der Tankmilch ist ein wichtiger Parameter für die Beurteilung der Eutergesundheit einer Herde und für die Bezahlung der Milch. Die Entwicklung der Zellzahl in der Anlieferungsmilch in Schleswig-Holstein seit 2008 wird in der Abbildung 1 gezeigt. Die Zellzahl ist in den letzten Jahren leicht angestiegen. Der Durchschnitt lag in 2008 bei 216.000 Zellen/ml, 2009 bei 219.000 und 2010 bei 221.000 Zellen/ml. Die durchschnittliche Zellzahl der Anlieferungsmilch liegt in diesem Jahr bisher bei 218.000 Zellen/ml und damit etwas unter den Ergebnissen der beiden Vorjahre. Die Abbildung lässt deutlich den Anstieg der Zellgehalte in den Sommermonaten (besonders Juli und August) erkennen. Dieses „Sommerhoch“ war in diesem Jahr weniger stark ausgeprägt als in den Vorjahren, was sicher durch die niedrigen Temperaturen im Sommer 2011 bedingt ist.

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Abbildung 1: Entwicklung der Zellzahl in der Anlieferungsmilch im Zeitraum 2008 bis 2011

Die Tankmilchzellzahl kann als Kenngröße für die Eutergesundheit einer Herde herangezogen werden unter der Vorraussetzung, dass die Milch aller Tiere in den Tank gemolken wird. Ist das der Fall, so kann folgende Einteilung vorgenommen werden:

bis 125.000 Zellen/ml                  Herde gesund

126.000 bis 250.000 Zellen/ml    Herde verdächtig

ab 250.000 Zellen/ml                   Herde krank

Über 60 % der Betriebe, deren Anlieferungsmilch im ZML untersucht wurde, lagen 2011 im Zellgehaltsbereich unter 250.000 Zellen/ml. In dem Bereich von 250.000 bis 400.000 Zellen/ml waren 35 % der Betriebe, und 2 % der Betriebe mussten Abzüge beim Milchgeld infolge eines Zellgehaltes von mehr als 400.000 Zellen/ml hinnehmen.

Betriebsindividuell kann der Verlauf der Tankmilchzellzahl hilfreich sein, um Probleme aufzuspüren. Häufig wird von einem akuten Zellzahlproblem berichtet, dass bei näherer Betrachtung der Tankzellzahl jedoch schon länger besteht. Der Verlauf der Zellzahl lässt Rückschlüsse auf den Entstehungszeitpunkt zu. Das Ziel sollte eine Tankmilchzellzahl von weniger als 150.000 Zellen/ml. sein. Bereits bei einem durchschnittlichen Zellgehalt in der Tankmilch von 200.000 Zellen/ml kann man davon ausgehen, dass bereits viele Tiere an einer subklinischen Mastitis leiden. In diesem Bereich ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.

Zur Überwachung der Eutergesundheit der einzelnen Kühe eignet sich der LKV-Rückbericht von der Milchkontrolle sehr gut. Anhand der monatlich auf Einzeltierebene untersuchten Zellgehalte kann man leicht auffällige Tiere mit erhöhten Zellgehalten aufspüren. Diese Tiere bedürfen dann einer besonderen Beobachtung und in Abhängigkeit vom Zellgehalt und davon, ob klinische Symptome (Flocken, geschwollenes Euter, etc.) auftreten, muss in Form von weiteren Untersuchungen und Behandlungen reagiert werden.

Zusätzliche Untersuchungen zur Überwachung der Eutergesundheit können im ZML durchgeführt werden. So können Sie jederzeit gesonderte Proben (sowohl Viertel- wie auch Einzelgemelksproben) von Einzeltieren auf Zellzahl untersuchen lassen. Zusätzlich bietet das ZML seit einigen Monaten die Untersuchung von Milchproben auf Mastitiserreger mit der PCR-Methode an (PCR = Polymerase Kettenreaktion, Nachweis von Erbsubstanz der Mastitiserreger in der Milch). Beim Auftreten von Mastitiden ist eine Untersuchung von Viertelgemelksproben auf Mastitiserreger sinnvoll, um eine gezielte Therapie einzuleiten. Des Weiteren ist diese Untersuchung gut geeignet,

-          um Ursachen für chronische Zellzahlerhöhungen und Milchleistungsminderung bei Einzeltieren abzuklären

-          um Therapieerfolge zu kontrollieren

-          zur Vorbeuge vor dem Trockenstellen, nach der Kalbung, vor Umsetzen/Verkauf und in der Quarantäne.

Für diese Untersuchungen kann das Probenentnahmematerial im ZML angefordert werden.

Bakteriologische Beschaffenheit

Um die bakteriologische Beschaffenheit der Milch zu überwachen, werden monatlich Keimzahlproben der Anlieferungsmilch untersucht. Der Keimgehalt ist ein Parameter für die Reinheit bzw. Sauberkeit der Milchgewinnung. Ein gesundes Euter liefert praktisch sterile Milch mit einem Keimgehalt von weniger als 10.000 Keime/ml. Keime befinden sich überall in der Umwelt. Sie lassen sich nicht beseitigen, sondern nur in der Zahl begrenzen und am Wachstum hindern. Die Keimzahl ist somit ein Maß für die Kontamination der Milch nach Verlassen des Euters. In der Anlieferungsmilch in Schleswig-Holstein lag der durchschnittliche Keimgehalt in den letzten Jahren konstant bei 17.000 bis 18.000 Keime/ml. Ein Anteil von 93 % der Betriebe wies in diesem Jahr bisher einen Keimgehalt unter 50.000 Keime/ml auf (Tabelle 3) und lag damit in dem Bereich, in dem eine Meierei die Milch sogar in die S-Klasse für besonders gute Qualität einstufen und mit einem Milchgeldzuschlag honorieren kann. Etwa 6 % der Betriebe lagen im Bereich über 50.000 Keime/ml und 0,6 % wiesen mit mehr als 100.000 Keime/ml einen deutlich zu hohen Keimgehalt auf (Tabelle 3). Hier müssen Abzüge im Milchgeld in Kauf genommen werden. Zudem besteht die Gefahr einer Liefersperre.

Ursachen für einen erhöhten Keimgehalt sind in der Regel in den Bereichen Melktechnik und Melkhygiene zu suchen. 90 % des Gesamtkeimgehaltes der Rohmilch stammen von den Melkgerätschaften, nur etwa 10 % haben andere Ursachen wie beispielsweise schmutzige Euter oder Euterentzündungen. Besonders die Reinigung und Desinfektion der Melkanlage sowie die sofortige Kühlung der Milch sind entscheidend dafür, dass die Keimzahlen niedrig sind. Treten Probleme mit der Keimzahl auf, können zur Ursachenfindung Milchproben aus verschiedenen Abschnitten der Melkanlage gewonnen und im ZML untersucht werden. Ist die Ursache entdeckt und behoben, lassen sich hohe Keimzahlen in der Regel schnell in den Griff bekommen.

Hemmstoffe

Hemmstoffe sind alle Substanzen, die das Wachstum von Keimen in der Milch hemmen. Dies sind in erster Linie Tierarzneimittel zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Antibiotika), in seltenen Fällen kann es sich auch um Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln handeln. Das Freisein der Milch von Hemmstoffen sichert die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Verbraucher. Zudem ist es Vorraussetzung für die technologische Unbedenklichkeit für die Weiterverarbeitung der Milch und vermeidet wirtschaftliche Verluste für den Milcherzeuger. Damit die Milch frei von Hemmstoffen bleibt, hat der Gesetzgeber eine Untersuchungspflicht und im Falle eines positiven Befundes einen empfindlichen Abzug vom Milchgeld vorgeschrieben (0,05 Euro für den laufenden Monat).

Abbildung 2 zeigt die Anzahl der positiven Hemmstoffbefunde in Anlieferungsmilchproben in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2008 wurden relativ viele Proben (145) mit positivem Befund festgestellt während in diesem Jahr bisher erfreulich wenige (47) positive Ergebnisse zu verzeichnen waren. Im Verhältnis zur untersuchten Anzahl von Proben machen die positiven Befunde nur einen sehr geringen Anteil von 0,06 % (2008) bzw. 0,03 % (2011) aus.

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Abbildung 2:      Anzahl positiver Hemmstoffbefunde in den Jahren 2006 bis 2011

Aufgrund des hohen wirtschaftlichen Verlustes gilt es, Hemmstoffe in der Milch unbedingt zu vermeiden. Die Untersuchungsmethoden sind sehr empfindlich und können Rückstände bereits in sehr geringen Konzentrationen nachweisen. Daher sollten folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Hemmstoffen in der Milch streng berücksichtigt werden:

-          Sorgfältige, deutlich sichtbare und unverwechselbare Kennzeichnung behandelter Tiere

-          Beachtung der Melkreihenfolge: behandelte Tiere zuletzt und in separate Behältnisse melken

-          Sorgfältige Reinigung der Behältnisse und Gerätschaften, die mit der Milch behandelter Tiere in Berührung gekommen sind. Das sind in der Regel mindestens das Melkgeschirr und der lange Milchschlauch. Ein einfaches Durchspülen ist nicht ausreichend. Die Reinigung sollte mit heißem Wasser und Reinigungsmittel durchgeführt werden.

-          Einhaltung der Wartezeit nach der letzten Behandlung eines Tieres

-          Eine Untersuchung der Milch der behandelten Tiere ist vor der Wiederablieferung dringend anzuraten. Dies kann entweder im ZML, bei der Molkerei oder durch hofeigene Testsysteme erfolgen. Ein negatives Untersuchungsergebnis vor Ablauf der Wartezeit bedeutet jedoch nicht, dass die Milch wieder geliefert werden darf.

Milcherzeuger, die nach Behandlungen oder Kalbungen selbst Hemmstoffuntersuchungen durchführen möchten, können im ZML unter Telefon 0431-33987 51 Informationen über geeignete Hemmstofftests für betriebseigene Kontrollen bekommen.

 

Liefersperren

Aufgrund von Überschreitungen der Grenzwerte für Keim- und Zellzahl über einen längeren Zeitraum kann es zu einem Lieferverbot kommen. Liegt der Keimgehalt im geometrischen Mittel über zwei Monate oder der somatische Zellgehalt im geometrischen Mittel über drei Monate erstmals oberhalb der zulässigen Grenzwerte, erhält der Milcherzeuger nach den Vorgaben der EU-Hygienegesetzgebung und der nationalen Durchführungsverordung vom zuständigen Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsamt (Kreisveterinär) eine schriftliche Mitteilung. Hierin wird ihm mitgeteilt, dass ihm das Inverkehrbringen der Milch verboten wird, wenn die Anlieferungsmilch nicht in einem Zeitraum von weiteren drei Monaten wieder den Anforderungen entspricht. Gelingt es dem Milcherzeuger nicht, die Grenzwerte in diesem Zeitraum wieder einzuhalten, dann muss der zuständige Kreisveterinär die Abgabe von Milch per Ordnungsverfügung verbieten.

Um die Lieferung wieder aufnehmen zu können, muss der gesperrte Milcherzeuger einen Antrag auf Entnahme von Proben zur Wiederzulassung stellen. In Schleswig-Holstein ist der LKV mit der Entnahme dieser Proben beauftragt. Wenn die Einzelergebnisse von zwei repräsentativen Proben der für die Anlieferung vorgesehenen Herdenmilch, die im Abstand von mindestens vier Tagen durch einen LKV-Mitarbeiter entnommen werden, den Anforderungen entsprechen, kann die Lieferung wieder aufgenommen werden.

Leider müssen jeden Monat erschreckend viele solcher Liefersperren durch die Kreisveterinärämter ausgesprochen werden, so dass jährlich eine Anzahl von etwa 100 Liefersperren zusammenkommt (Tabelle 4). Hier lässt sich in den letzten Jahren leider keine Verbesserung erkennen. So kam es 2009 sogar 131 mal zu Liefersperren aufgrund von Zellzahl- oder Keimzahlüberschreitungen. In diesem Jahr wurden bisher 79 Liefersperren ausgesprochen, wobei die Betriebe in 8 Fällen wegen Keimzahlüberschreitungen und in 71 Fällen wegen Zellzahlüberschreitungen von der Milchlieferung ausgeschlossen wurden. Leider waren in jedem Jahr einige Milcherzeuger gleich mehrfach von einer Liefersperre betroffen.

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Dr. M. Brandt, ZML

 

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