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Das zentrale Milchlabor – Ihr kompetenter Partner für Milchuntersuchungen

Teil 3: Trächtigkeitsuntersuchung

In den letzten beiden Ausgaben wurden an dieser Stelle die Bereiche der Untersuchung der Proben aus der Milchleistungsprüfung und der Milchgüteprüfung vorgestellt. Einen weiteren wichtigen Arbeitsbereich im ZML stellt die Untersuchung von Einzeltierproben auf Milchinhaltsstoffe, Mastitiserreger oder Trächtigkeit dar. In diesem Teil der Laborserie geht es um die Trächtigkeitsuntersuchung aus Milchproben.

20140522 081953Dieses noch neue Verfahren ermöglicht es, durch die Untersuchung einer Milchprobe den Trächtigkeitsstatus einer Kuh festzustellen. Genutzt wird dazu ein Eiweißstoff, der während der Trächtigkeit gebildet wird und dann im Blut und in der Milch nachweisbar ist. Diese trächtigkeitsassoziierten Glykoproteine steigen im Verlauf der Trächtigkeit an und können ab dem 28. Trächtigkeitstag mit einem ELISA-Testverfahren in der Milch nachgewiesen werden. Der Milchtest bietet damit eine weitere Möglichkeit, ergänzend zu den klassischen Verfahren durch Palpation oder Ultraschall, die Trächtigkeit nachzuweisen. Die Sicherheit des Test liegt bei 95 %.

Die Vorteile des Tests liegen auf der Hand. Ohne zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand können die Proben einfach während des täglichen Melkens entnommen werden. Das schafft die Möglichkeit bereits im frühen Trächtigkeitsstadium nicht trächtige Tiere aufzuspüren und diesen dann erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Jedoch können zu Beginn der Trächtigkeit immer noch Verluste durch Frühaborte auftreten. Diese liegen zwischen dem 28. Trächtigkeitstag und der Abkalbung bei 25 % und zwischen dem 56. Tag und der Abkalbung immerhin noch bei 7 %. Der Trächtigkeitstest kann im weiteren Verlauf der Trächtigkeit sehr gut genutzt werden, um früh festgestellte Trächtigkeiten zu bestätigen und schafft somit Sicherheit bei Aborten zu jedem Trächtigkeitsstadium.

Dieser Einsatz des Milchtests als Bestätigungstest bietet sich besonders beim Verkauf von Tieren an. Muss eine Kuh den Betrieb verlassen und der Schlachtung zugeführt werden, kann über den Milchtest schnell und einfach Sicherheit darüber gewonnen werden, ob das Tier tragend ist. Das die Schlachtung trächtiger Rinder vorkommt und problematisch ist, war in der Vergangenheit häufiger zu lesen. Nach intensiver Diskussionen vieler Landwirte und Organisationen wurde deshalb in Schleswig-Holstein der „Landeskodex zum Verzicht auf das Schlachten trächtiger Rinder“ beschlossen (siehe Kasten). Die Trächtigkeitsuntersuchung aus Milch kann auch in diesem Zusammenhang die Sicherheit liefern, dass kein tragendes Tier der Schlachtung zugeführt wird.

Der Test kann mit hoher Sicherheit feststellen, ob eine Kuh zum Untersuchungszeitpunkt tragend ist oder nicht. Eine Aussage über den Trächtigkeitszeitpunkt kann jedoch nicht getroffen werden, da die Höhe der nachweisbaren Glykoproteine tierindividuell sehr unterschiedlich sein kann. Bei nicht trächtigen Tieren sollte vor dem Ergreifen weiterer Maßnahmen ein Tierarzt hinzugezogen werden. Nur so können durch die entsprechende Diagnostik die Gründe für die Nicht-Trächtigkeit, wie zum Beispiel Eierstockzysten, festgestellt und entsprechend behandelt werden.

20140522 103448Die Anwendung des Tests ist denkbar einfach. Die Probenflaschen können entweder direkt im Labor oder über den Leistungsprüfer angefordert werden. Während des Melkens wird dann einfach bei der Melkvorbereitung nach der Euterreinigung und dem Vormelken aus einem Viertel etwas Milch in das Röhrchen gemolken. Das Probenröhrchen wird dann gut beschriftet und gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Untersuchungsauftrag an das ZML nach Kiel geschickt. Das kann entweder über den Leistungsprüfer mit dem Probentransport des LKV oder per Post erfolgen. Im Labor wird in der Regel täglich untersucht, so dass die Ergebnisse zügig auf dem Betrieb vorliegen. In seltenen Fällen lautet das Testergebnis „Test wiederholen“. Das bedeutet, dass entweder noch nicht ausreichend Glykoproteine in der Milch enthalten sind oder dass nach einem Abort deren Konzentration in der Milch noch nicht weit genug gesunken ist. In diesem Fall sollte der Test nach zwei bis drei Wochen wiederholt werden. Dieser Fall kommt jedoch sehr selten vor, nur etwa bei 2 % der Proben. Die Untersuchung dauert etwa 4 Stunden, anschließend werden die Ergebnisse umgehend per Fax oder Email zugestellt.

Momentan wird daran gearbeitet, dass der Untersuchungsauftrag auch über die LKV-Webseiten auf einfache Weise erstellt werden kann. Vorteil ist, dass der Landwirt keine Ohrnummern der Kühe aufschreiben muss und die Ergebnisse anschließend automatisiert in das Herdenmanagementprogramm MLP-Online übertragen werden können. Für den Landwirt würden für die Fruchtbarkeitsüberwachung mehrere Arbeitsschritte wegfallen.

Dr. M. Brandt, LKV

Die Vorteile des Tests im Überblick

  • schneller und einfacher Nachweis der Trächtigkeit aus Milch ab dem 28. Trächtigkeitstag

  • keine Belastung für das Tier durch Fixieren für zeit- und arbeitsaufwendige Trächtigkeitsuntersuchungen

  • verringerte Zwischenkalbezeit durch frühes Erkennen nicht trächtiger Kühe

  • Sicherheit bei embryonalem Frühtod und Aborten zu jedem Trächtigkeitsstadium

  • Nachweis beim Verkauf von Schlachtkühen

 

Landeskodex zur Verhinderung der Schlachtung hochtragender Rinder

Die Schlachtung weiblicher Rinder, die sich in einem fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium befinden, kommt leider vor, auch wenn der Umfang aktuell nicht zuverlässig beziffert werden kann. Es ist zu befürchten, dass die Schlachtung des Muttertieres Schmerzen oder Leiden für den Fötus verursacht. Zudem ist der Transportstress für hochtragende Rinder zu vermeiden. Mögliche rechtliche Maßnahmen beschränken sich aktuell auf ein Transportverbot für nicht transportfähige Tiere. In Schleswig-Holstein hat nun das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Verbänden (z.B. Landwirtschaftskammer, Bauernverband, LKV, und andere) und den Vertretern des Viehhandels und der Schlachthöfe einen Landeskodex zum Verzicht auf das Schlachten hochtragender Rinder beschlossen. Darin wird festgehalten, dass eine Schlachtung trächtiger Rinder im letzten Drittel der Trächtigkeit grundsätzlich nicht erfolgen darf. Weibliche Rinder, bei denen Zweifel an der Nicht-Trächtigkeit vorliegen (beispielsweise weil zeitweise ein Besamungsbulle in der Herde lief), sind vor einer eventuellen Schlachtung einer geeigneten Trächtigkeitsuntersuchung zu unterziehen und gegebenenfalls muss zunächst die Geburt abgewartet werden. Kommt es auf dem Schlachthof zur Feststellung einer Trächtigkeit des Schlachttieres im letzten Drittel, werden der Herkunftsbetrieb sowie das zuständige Veterinäramt über den Verstoß gegen den Landeskodex informiert.

Befund TU

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