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Fehlerhafte Lebenswege werden in HIT früher angezeigt

Nach einer aktuellen Auswertungen von HIT werden 93 % aller Geburts- und Bewegungsmeldungen innerhalb der Meldefrist von 7 Tagen in HIT erfasst. HIT prüft seit Beginn der Meldepflicht regelmäßig den Lebenslauf von Rindern auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit. Wird eine neue Meldung zu einem Tier registriert, findet diese Prüfung in einem festgelegten Abstand nach dem Ereignisdatum statt. In Anbetracht, dass wiederholt festgestellte Verstöße gegen die Meldefrist von 7 Tagen bei CC-Kontrollen zur Kürzung der Betriebsprämie führen können, wurde von der Fachgruppe Veterinäre bei HIT beschlossen, die Zeitspanne für die Berechnung von Fehlern im Lebensweg (Meldekettenfehler) zu verringern. Bisher lag diese Zeitspanne bei 10 Tagen. Zum 1. September 2016 wurde diese geändert und ein Frühwarnsystem für fehlende oder nicht plausible Bewegungsmeldungen eingeführt.
Nun wird bereits 3 Tage nach dem Ereignisdatum einer Meldung der Lebensweg von Rindern plausibilisiert. Hierbei wird unterschieden, aus welchem Grund der Lebensweg nicht plausibel ist.
Fehlt eine Abgangs-, Zugangs- und Verendungsmeldung oder gibt es Differenzen zwischen Abgangs- und Zugangsdatum, wird zwischen dem 3. und 6. Tag ein Hinweis von HIT ausgewiesen.

Danach wird der Hinweis, so wie bei allen anderen unplausiblen Meldungen bereits nach 3 Tagen, automatisch zum Fehler umgewandelt. Somit wird es dem Rinderhalter durch die frühzeitige Anzeige der Hinweise ermöglicht, die fehlende Meldung innerhalb der Frist von 7 Tagen zu erfassen oder unplausible Meldungen zu korrigieren. Eine Überschreitung der Meldefrist kann dadurch vermieden werden.
Von einem Meldekettenfehler sind fast immer zwei Betriebe betroffen, wobei jeweils nur einem dieser Betriebe tatsächlich ein Fehler oder ein Meldeversäumnis unterlaufen ist bzw. die entsprechende Meldung nicht korrekt registriert wurde. Da die Datenbank nicht entscheiden kann, welche von beiden Meldungen richtig oder falsch ist, muss der Rinderhalter seine Meldung überprüfen und bearbeiten.

Fazit:
Das seit 1. September 2016 in HIT geänderte Berechnungsverfahren für Meldekettenfehler enthält nun ein Frühwarnsystem. Bei fehlenden oder nicht plausiblen Meldungen hat der Rinderhalter über die von HIT angezeigten Hinweise die Möglichkeit, die Meldung noch innerhalb der Meldefrist von 7 Tagen nachzuholen oder zu ändern.

 

W. Geier, LKD

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