Milchgüteergebnisse 2016
Von den fast 5 Millionen Milchproben, die jährlich im Zentralen Milchlabor beim LKV untersucht werden, stammen 12 % aus dem Bereich der Milchgüteuntersuchung. Dabei handelt es sich um Milchproben der Anlieferungsmilch aller in Schleswig-Holstein ansässigen Meiereien. Das entspricht der Milch von etwa 2500 Milcherzeugern. Diese Milchproben werden nach den Vorgaben der Milchgüteverordnung untersucht und die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Bezahlung der Milch. Das ZML ist durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) mit der Untersuchung und zudem auch mit der Verarbeitung der Ergebnisse und der Überwachung der Milchqualität beauftragt. Monatlich werden für diesen Bereich mindestens vier Untersuchung auf die Milchinhaltsstoffe Fett und Eiweiß inklusive der Zellzahl, mindestens drei Untersuchungen auf Keimzahl und zwei auf Hemmstoffe durchgeführt. Das entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen, wobei viele Meiereien die Untersuchungshäufigkeit freiwillig erhöhen..
Auf der Basis der Ergebnisse für den Fett- und den Eiweißgehalt erfolgt die Berechnung des Auszahlungspreises. Für die Zell- und Keimzahl gilt ein Grenzwert von 400.000 Zellen/ml (geometrischer Mittelwert über drei Monate) bzw. 100.000 Keimen/ml (geometrischer Mittelwert über zwei Monate). Wird dieser überschritten, kommt es ebenso wie bei einem positiven Ergebnis einer Hemmstoffuntersuchung, zu Milchgeldabzügen. Neben der Berechnung des Milchgeldes bilden die Untersuchungen auch die Grundlage für die Überwachung der Milchqualität nach den Hygiene-Vorgaben der EU. Werden die gesetzlichen Grenzwerte über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten, führt dies letztendlich zu einem Ausschluss von der Milchlieferung. Der Betrieb muss in so einem Fall zunächst nachweisen, dass Maßnahmen ergriffen wurden und die Milchqualität wieder den Vorgaben entspricht. Solche Milchliefersperren kommen glücklicherweise relativ selten vor, dennoch sind immer wieder einige Betriebe von so gravierenden Qualitätsproblemen betroffen. Im vergangenen Jahr lag die Anzahl der Verfahren, bei denen die Milchlieferung nach der Sperre wieder aufgenommen wurde insgesamt bei 35 Verfahren. Für den Betrieb ist das mit hohen wirtschaftlichen Einbußen verbunden, da neben den Kosten für die Probenahme und der Sperrmilch insbesondere die Milchgeldabzüge in den Monaten vor der Liefersperre erheblich sein können. Der Blick auf die durchschnittlichen Ergebnisse der Milchgüteuntersuchung zeigt, dass diese sich zwischen den Jahren nur wenig ändern. Während sich bei Fett, Eiweiß und Gefrierpunkt keine Veränderung zum Vorjahr zeigte, nahm der Zellgehalt erstmals in den vergangenen Jahren wieder zu. Der Anstieg bei der Keimzahl zwischen den Jahren 2014 und 2015 ist nicht durch eine Verschlechterung der Milchqualität begründet, sondern durch die Änderung der Berechnungsgrundlage. Dadurch haben sich die Keimzahlwerte in einigen Bereichen leicht nach oben verschoben. Erfreulich ist der erneute Rückgang der positiven Hemmstoffbefunde. Hier zeigt sich seit vielen Jahren das starke Bewusstsein der Landwirte in diesem sensiblen Bereich, wodurch positive Proben wirklich selten vorkommen. Die 50 positiven Fälle des letzten Jahres entsprechen nur 0,02 % der insgesamt auf Hemmstoffe untersuchten Proben.
Milchgütergebnisse der Jahre 2012 bis 2016
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Dr. M. Brandt, LKV