Tierkennzeichnung: Gebührenerhöhungen ab 01.01.2023
Die Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (LKD) ist vom Land Schleswig-Holstein mit den Aufgaben einer beauftragten Stelle gemäß Viehverkehrsverordnung beliehen. Die LKD erhebt für die damit verbundenen Tätigkeiten Verwaltungsgebühren nach Maßgabe des Verwaltungskostengesetzes. Es gelten hier die in der "Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung" veröffentlichten Gebührentatbestände und -sätze.
Durch teilweise drastisch gestiegene Material- und Sachkosten ist eine Finanzierung mit den derzeit erhobenen Gebührensätzen kaum mehr kostendeckend. Für das nächste Jahr wurden kurz vor dem Jahreswechsel weitere Preiserhöhungen für das Jahr 2023 angekündigt. Deshalb ist eine Anpassung der derzeitigen Gebührensätze erforderlich.
Die ab dem 1. Januar 2023 für Schleswig-Holstein gültigen Gebühren für Ohrmarken, Bestandsmeldungen und sonstige Leistungen im Rahmen der Tierkennzeichnung finden Sie hier....