Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
die Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (LKD) ist vom Land Schleswig-Holstein mit den Aufgaben einer beauftragten Stelle gemäß Viehverkehrsverordnung beliehen. Die LKD erhebt für die damit verbundenen Tätigkeiten Verwaltungsgebühren nach Maßgabe des Verwaltungskostengesetzes. Es gelten hier die in der "Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung" veröffentlichten Gebührentatbestände und -sätze.
Durch gesetzliche Neuregelungen sowie erneute Preiserhöhungen zum Jahreswechselt 2024 wurden einige Gebührensätze änderungsbedürftig. Aufgrund der veränderten Nachfrage sind weiterhin neue Gebührentatbestände eingeführt worden.
Die ab dem 1. Januar 2024 für Schleswig-Holstein gültigen Gebühren für Ohrmarken, Bestandsmeldungen und sonstige Leistungen im Rahmen der Tierkennzeichnung finden Sie hier.