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Futterkamp 4886 2

Druckdatum an Mindesttransportalter angepasst – mehr Rinderpässe mit BVDV-Status

Für Kälber gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Mindesttransportalter von 28 Tagen, statt vorher 14 Tagen. Somit verlängert sich die Frist, in der ein Rinderpass zum Verbringen benötigt wird.

Die Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (LKD) übernimmt vor jedem Rinderpassdruck den Status einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) aus der Datenbank HI-Tier für die gemeldeten Geburten. Liegt zum Drucktermin ein entsprechendes Ergebnis vor, wird der Hinweis „BVDV-unverdächtig“ beim Druck auf den Rinderpass übernommen.

Das heraufgesetzte Mindesttransportalter ermöglicht die Berücksichtigung späterer Laborergebnisse. Sobald der BVDV-Status zu der entsprechenden Geburtsmeldung vorliegt, erfolgt der Passdruck wie bisher (bis max. 10 Tage nach der Geburt). Später übermittelte Ergebnisse werden zukünftig von der LKD in nachfolgenden Druckläufen bis zum 20. Lebenstag berücksichtigt. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt in der Datenbank HI-Tier kein BVDV-Status vor, werden die Rinderpässe spätestens bei diesem Drucktermin ohne den Hinweis auf den BVDV-Status erstellt und an die Geburtsbetriebe versendet. So erhalten mehr Rinderpässe die entsprechenden Gesundheitsdaten zum Verbringen und Rinderhaltende sowie Handelsbeteiligte werden im Bereich der Dokumentation entlastet.

Quelle: MLLEV

 

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