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Meldungen per Fax

Neben der eigenständigen Meldung über die HI-Tier Datenbank bietet die LKD auch die Möglichkeit an, Meldungen für die Tierhalter einzutragen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig.  Um die Gebühren für den TIerhalter für diesen Service gering zu halten, hält die LKD für Geburts-, Bewegungs- und Schlachtdatenmeldungen ein automatisches Faxsystem (Fax-Dienst) vor, welches die automatische Weiterbearbeitung der per Meldekarten gefaxten Meldungen in das Meldesystem der LKD gewährleistet.

FAXNUMMER NUR FÜR KARTENMELDUNGEN

0431 33987-75  

Dieser Faxdienst läuft täglich 24 Stunden. Es wird keine separate Anmeldung zur Teilnahme und Erstregistrierung benötigt. Die Meldung per Meldekarte über den Faxdienst ist gebührenpflichtig.

Für alle anderen Fax-Mitteilungen (z.B. Antragsformular auf Ohrmarkenzuteilung, Bestandsregister und Korrekturen zu fehlerhaften Geburtsmeldungen) benutzen Sie unbedingt die Fax-Nummer: 0431 / 33987-73.

 

Voraussetzungen für die automatische Verarbeitung von Meldekarten

Aufgrund der automatischen Weiterbearbeitung der Geburts-, Bewegungs- und Schlachtdaten können diese Meldekarten nur an die 0431/33987-75 gefaxt werden. Bevor Sie diesen Meldeweg für für Geburts-, Bewegungs- und Schlachtdatenmeldungen benutzen, beachten Sie bitte nachfolgende Anforderungen:

  1. Stellen Sie für eventuelle Rückfragen zur Datenmeldung auf Ihrem Faxgerät/Computermodem auf jeden Fall die sogenannte 'Faxkopfzeile'  mit Ihrem Namen und der aktuell gültigen Telefon-Nummer ein! Wenn Sie nicht wissen wie Sie diese Zeile einstellen können, ziehen Sie die Dokumentation Ihres Faxgerätes (Stichwort 'TSI'-Zeile) zu Rate. Faxmeldungen ohne Kopfzeile werden nicht entgegen genommen.
  2. Nutzen Sie für die Meldung über diese Faxnummer auschschließlich die hierfür von der LKD ausgegebenen Meldekarten!
  3. Nutzen Sie für diese Meldungen ausschließlich intakte, saubere Meldekarten und füllen Sie die Meldekarten gut leserlich aus.
  4. Legen Sie die Meldekarten gerade und mit der richtigen Seite ein, sodass die Informationen der Meldekarte übertragen werden. Doppelseitige Meldekarten, beispielsweise Geburtsmeldekarten, wie Sie für Fleischrinder benötigt werden, können NICHT per Fax entgegen genommen werden und müssen über einen anderen Meldeweg übermittelt werden.
  5. Können die Meldekarten, die auf den Faxdienst gesendet werden, nicht gelesen werden oder werden für die Übersendung der Meldekarten andere Fax-Nummern der LKD benutzt, wird die Bearbeitung der Meldung als "formlose Meldung" bearbeitet. Hierfür fallen höhere Gebühren an.
  6. Achten Sie auf vollständige Faxübertragung! Sollten Sie zeitversetzt in den Nachtstunden faxen, prüfen Sie am nächsten Morgen das Faxsendeprotokoll und prüfen Sie die erfolgreiche Zustellung.