Gebühren
Die Gebühren im Rahmen der Registrierung und Kennzeichnung von Tieren nach Abschnitt 10 bis 13 der Viehverkehrsverordnung sind in der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung vom 5. August 2020 (GVOBl. Schl.-H., S 455) festgesetzt. Die Gebühren für Leistungen der LKD mbH, die in diesem Bereich beliehene regionale Stelle ist, werden verursachungsgerecht ermittelt und regelmäßig angepasst.
Die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier.
Bearbeitungsgebühr
Zusätzlich zu den Gebühren für bestimmte Vorgänge können Grundgebühren anfallen. Diese werden vierteljährlich erhoben. Bei der Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren fällt diese Grundgebühr geringer aus. Bei Interesse an der Teilnahme am Lastschriftverfahren melden Sie sich gern bei uns.
Mehrwertsteuer
Die in der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung ausgewiesenen Gebühren enthaten keine gesetzliche Mehrwehrsteuer. Diese wird zusätzlich zu den ausgewiesenen Gebühren erhoben.
(Stand: 01.01.2021)