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Meldung von Bestandsveränderungen von Schafen oder Ziegen

Veränderungen des Schaf- bzw. Ziegenbestandes sind innerhalb von 7 Tagen zu melden. Meldepflichtige Bestandsveränderungen bei schaf- und ziegenhaltenden Betrieben sind:

Die Abgangsmeldung bezieht sich nur auf lebend verbrachte Tiere. Bei Verendung oder Tod ist keine Datenbankeingabe erforderlich.

Die Pflicht zur Abgabe der Meldungen gilt für:

Ob Transporteure von Schafen und Ziegen ebenfalls meldepflichtig sind, ist noch nicht entgültig abgestimmt.

Gemeldet werden muss unter Angabe der eigenen Registriernummer:

Laut Viehverkehrsverordnung sind zusätzlich zu den Gruppenmeldungen weiterhin Begleitpapiere auszustellen und an den übernehmenden Betrieb zu übergeben. Für Schafe und Ziegen bleibt zudem die Pflicht bestehen ein Bestandsregister zu führen, in dem die Verbringung der Tiere in und aus einem Betrieb heraus dokumentiert wird.

Meldewege

Für die Meldung stehen mehrere Meldewege zur Verfügung: direkt über die nationalen Datenbank (HI-Tier), per Post an die LKD, formlos per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an die von der LKD dafür eingerichtete Fax-Nummer. Spezielle Informationen zu Fax-Meldungen sind hier zu finden. Die Meldungen sind unabhängig vom Meldeweg gebührenpflichtig.