Meldung der Übernahme von Schafen oder Ziegen
Wer Schafe oder Ziegen in seinen Bestand übernimmt, muss seit dem 1. Januar 2008 innerhalb von 7 Tagen die Übernahme melden. Hierzu stehen die Meldewege über Internet an die nationalen Datenbank (HI-Tier) oder per Post oder Fax an die LKD zur Verfügung.Spezielle Informationen zur Fax-Meldungen sind hier zu finden.Die Pflicht zur Abgabe der Übernahmemeldung gilt für:
- Schaf- und Ziegenhalter (auch Hobbyhaltung)
- Viehhändler
- Sammelstellen und
- Schlachtbetriebe
Innerhalb von 7 Tagen sind folgende Angaben vom Übernehmer zu melden:
- die eigene Registriernummer
- die Registriernummer des abgebenden Betriebes oder das Herkunftsland
- die Anzahl der übernommenen Schafe oder Ziegen
- das Datum des Verbringens (Abgang beim abgebenden Betrieb)
- zusätzlich das Datum des Zugangs sofern dies vom Datum des Verbringens abweicht
Die notwendigen Informationen können dem jeweiligen Begleitpapier entnommen werden (siehe Informationen zum Begleitpapier)