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Landeskontrollverband
Schleswig-Holstein e.V.

Steenbeker Weg 151
24106 Kiel
Tel: 0431/33 987 0
E-Mail: info@lkv-sh.de

 

 

 

 

 

BVDV-Nachbeprobung mit „grünen Ohrmarken“

bvd

Im Rahmen der Bekämpfung des BVDV-Virus wird zur Beprobung der Rinder zum überwiegenden Teil die Ohrmarke mit gleichzeitiger Gewebeentnahme eingesetzt. Trotz sorgfältiger Handhabung kommt es dabei vereinzelt zu leeren Probengefäßen oder vom Labor nicht untersuchbaren oder auswertbaren Proben. In Abstimmung mit dem Landeslabor Schlesig-Holstein in Neumünster (LSH) wurde für diese Fälle folgende Vorgehensweise vereinbart:

Nachbeprobung der im Betrieb festgestellten leeren Probengefäße

Für den Fall, dass im Betrieb ein leeres oder nicht zur Untersuchung verwertbares Probengefäß festgestellt wird, ist das Rind mit dem Nachbeprobungsset zu beproben und der dem Nachbeprobungsset beiliegende Barcode über den Barcode der Ohrmarke auf den rosaroten Probenbegleitschein zu kleben. Somit wird sicher gestellt, dass bei der Untersuchung das Probengefäß aus der Nachbeprobung der Ohrmarkennummer des Rindes zugeordnet wird.

Nachbeprobung vom LSH nicht untersuchbaren Proben

Im Labor nicht untersuchbare oder auswertbare Proben werden dem Einsender vom LSH unmittelbar per Post mitgeteilt. Dieser Mitteilung liegt ein Formular zur Nachbeprobung bei, auf dem die betreffende Ohrmarkennummer bereits angegeben ist. Nach erfolgter Nachbeprobung ist der Barcode des Nachbeprobungssets auf das Formular zur angegebenen Ohrmarke zu kleben und das Formular nebst Probengefäß an das LSH zu senden.

Die Nachbeprobungssets können zusammen mit den Ohrmarken zur Erstkennzeichnung bestellt werden oder werden auf formlosen Antrag ausgegeben. Die Kosten je Nachbeprobungsset belaufen sich auf 3,34 € zzgl. MwSt. Für den Versand der Nachbeprobungssets werden, falls diese nicht mit den Ohrmarken zur Erstkennzeichnung bestellt werden, 8,50 € zzgl. MwSt. berechnet.

Informationen zur Bestellung von Ohrmarken

Zur Bestellung der Ohrmarken und Zangen nutzen Sie unser Bestellverfahren auf den Internetseiten der LKD oder die Bestellformulare für Betriebe aus Schleswig-Holstein bzw. aus Hamburg, die Sie hier finden.

Bei der Bestellung von Gewebeohrmarken ist unbedingt darauf zu achten, dass die "Universalzange" der Firma Caisley im Betrieb vorhanden ist. Die LKD hat diese Ohrmarkenzangen vorrätig.

Die Bestellung von Ohrmarken und deren Bezug über die LKD ist gebührenpflichtig.

 

 

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