Bestellung von amtlichen Ohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern, Schafen und Ziegen
Die Bestellung von amtlichen Ohrmarken bei der LKD mbH ist nur für registrierte Schleswig-Holsteinische oder Hamburger Tierhalter möglich. Für die Bestellung von Ohrmarken über unsere Seiten wird die Zugangskennung für HIT (Registriernummer und PIN) benötigt.
Voraussetzung für den Bezug von Ohrmarken ist die frist- und ordnungsgemäße Meldung des Tierbestands zum Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein oder zur Tierseuchenkasse der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Bestellung von Ohrmarken und deren Bezug über die LKD ist gebührenpflichtig.
Für den Fall, dass Sie Probleme bei der Bestellung über unserer Internetseite oder noch keine Zugangskennung zu HIT haben, benutzen Sie bitte unsere Formulare zur schriftlichen Bestellung (siehe unten).
Die Internetbestellung ist in der Zeit zwischen 07:30 Uhr und 23:00 Uhr möglich.
Formulare für Landwirte aus Schleswig-Holstein
- Download Bestellformular "Ohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern"
- Download Bestellformular "Kennzeichen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen"
- Download Bestellformular "TagFaster-Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen"
- Download Bestellformular "Kennzeichen zur Kennzeichnung von Schweinen"
- Download Bestellformular "Ersatzohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern"
- Download Bestellformular "Ersatzohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen"
- Download Bestellformular "Ersatzohrmarken für Schweine" (Die Bestellung von Ersatzohrmarken für Schweine ist nicht vorgesehen)
Formulare für Landwirte aus Hamburg
- Download Bestellformular "Ohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern"
- Download Bestellformular "Kennzeichen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen"