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Landeskontrollverband
Schleswig-Holstein e.V.

Steenbeker Weg 151
24106 Kiel
Tel: 0431/33 987 0
E-Mail: info@lkv-sh.de

 

 

 

 

 

Ohrmarken und andere Kennzeichen für Schafe und Ziegen

Schafe und Ziegen sind, unabhängig von den zu verwendenden Ohrmarken, spätestens 9 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes zu kennzeichnen.

Informationen zur Bestellung von Ohrmarken

Zur Bestellung der Ohrmarken und Zangen nutzen Sie unser Bestellverfahren auf den Internetseiten der LKD oder die Bestellformulare für Betriebe aus Schleswig-Holstein bzw. aus Hamburg, die Sie hier finden.

Bei der Bestellung von Gewebeohrmarken ist unbedingt darauf zu achten, dass die "Universalzange" der Firma Caisley im Betrieb vorhanden ist. Die LKD hat diese Ohrmarkenzangen vorrätig.

Ersatzohrmarken

Damit jedes Schaf und jede Ziege älter als 12 Monate jederzeit amtlich (mit 2 Ohrmarken) gekennzeichnet ist, sind alle verloren gegangenen oder unleserlichen Ohrmarken als Ersatzohrmarken zu bestellen und umgehend das Tier damit zu kennzeichnen. Die Bestellung der Ersatzohrmarken kann direkt über HI-Tier oder über die LKD (siehe Bestellformular) erfolgen.

Beschreibung der unterschiedlichen Kennzeichen-Arten

Die Auswahl der Kennzeichen richtet sich nach der Nutzung und Vermarktung der Tiere. Folgende Kennzeichen sind in Schleswig-Holstein und Hamburg zulässig:

Für Tiere unter 12 Monate alt und Schlachtung in Deutschland:

Unter 12 Monate alte Schafe und Ziegen, die zur Schlachtung in Deutschland vorgesehen sind, können mit einer "weißen Schlachtohrmarke" gekennzeichnet werden. Diese ist neben dem Kreiskennzeichen mit den letzten 7 Stellen der Registriernummer des Geburtsbetriebes beschriftet. (siehe Bild - links Schlachtohrmarke / rechts Schlaufenohrmarke für Rassen mit kleinen Ohren).

                          Schlacht OM                         Miniloop SchlachtOM

Für Tiere zur Schlachtung außerhalb Deutschlands oder zur Zucht und Bestandsergänzung

Seit 1. Januar 2010 gilt für diese Schafe und Ziegen die Regelung, dass ein Kennzeichen mit einem elektronischem Speicher versehen sein muss. Das elektronische Kennzeichen kann eine Ohrmarke oder ein Bolus sein. Die unten stehenden Abbildungen zeigen links die Kombination mit der elektronischen Ohrmarke, in der Mitte die Kombination mit dem Bolus für die Standardohrmarke und rechts die Schlaufenohrmarke mit elektronischen Speicher für Rassen mit kleinen Ohren.

Schaf OM eOM            Schaf OM Bolus                  Miniloop eOM

Informationen zu Schlaufenohrmarken

Alle Ohrmarken können auch als kleine Schlaufenohrmarke bestellt werden. Diese Art der Ohrmarke ist für die folgenden Schaf- und Ziegenassen zulässig: Grau gehörnte Heidschnucke, weiß gehörnte Heidschnucke, weiße Heidschnucke, gotländische Wildscharfe, gotländische Pelzscharfe, Skudden, Quessant-Schafe, Romanow-Schafe, Soay-Schafe sowie Ziegenrassen mit kleinen Ohren wie Zwergziegen. Für alle anderen Rassen sind die Ohrmarken in normaler Größe zu verwenden. 

Zum Einzug der Ohrmarken sind die nachfolgenden Zangen notwendig:

Universalzange für Caisley-Ohrmarken in normaler Größe

Zange Caisley

Zange für die "Schlaufenohrmarke":

IMG 20231117 113300

 

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