Herkunftssicherung bei Rindern durch die von der LKD ausgegebenen Ohrmarken und Rinderpässe
Ohrmarken und Rinderpässe erhalten Sie auf Antrag von der Landwirtschaftlichen Kontroll- und Dienst-leistungsgesellschaft mbH. Die Ohrmarke besteht aus 2 Hälften, die mit einem Dorn miteinander verbunden werden. Beide Hälften sind mit der gleichen Nummer beschriftet. Auf der Vorderseite der größeren Hälfte steht die Ohrmarkennummer sowohl in Klarschrift als auch als Barcode verschlüsselt. Die Nummer setzt sich zusammen aus der Herkunft (hier DE für Deutschland) dem Kürzel für das Bundesland (hier 01 für Schlewig-Holstein) und einer laufenden 8-stelligen Nummer.
Weitere Informationen zur Tierkennzeichnung finden Sie unter dem Stichwort Tierkennzeichnung.