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Gebühren

Die Gebühren im Rahmen der Registrierung und Kennzeichnung von Tieren nach Abschnitt 10 bis 13 der Viehverkehrsverordnung sind für Schleswig-Holstein in der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung vom 5. August 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 455) und für Hamburg in der Gebührenordnung für den Verbraucherschutz vom 07. Dezember 2021 (HmbGVBl. 2021, S. 858) festgesetzt. Die Gebühren für Leistungen der LKD mbH, die in diesem Bereich beliehene regionale Stelle ist, werden verursachungsgerecht ermittelt und regelmäßig angepasst.

Die aktuellen Gebührensätze für Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Die aktuellen Gebührensätze für Hamburg finden Sie hier.

Bearbeitungsgebühr

Zusätzlich zu den Gebühren für bestimmte Vorgänge können Grundgebühren anfallen. Diese werden vierteljährlich erhoben. Bei der Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren fällt diese Grundgebühr geringer aus. Bei Interesse an der Teilnahme am Lastschriftverfahren melden Sie sich gern bei uns oder nutzen Sie das Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats.

Mehrwertsteuer

Die in der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung und in der Gebührenverordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz ausgewiesenen Gebühren enthalten keine gesetzliche Mehrwehrsteuer. Diese wird zusätzlich zu den ausgewiesenen Gebühren erhoben.

Ergänzende Hinweise für Tierhalter:innen in Hamburg

Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben werden die Kosten für die Tierkennzeichnung von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg (BJV) nur noch in einem Umfang von 40% im Rahmen einer Beihilfe übernommen. Die restlichen Kosten müssen Sie als Tierhalter:innen selber tragen. Daher rechnet die LKD Kiel die ausgegebenen Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen zu 60% mit Ihnen direkt ab. Weitere Informationen zu den Beihilferichtlinien finden Sie auf der Webseite des BJV. Für Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an die BJV.

(Stand: 01.07.2022)

 

Herzlich Willkommen bei der LKD!

Die Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (LKD) ist ein wichtiger Dienstleister für die tierhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein und Hamburg. Als Regionale Stelle im Sinne der Viehverkehrsverordnung für das Land Schleswig-Holstein sowie die Freie und Hansestadt Hamburg stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu allen Fragen der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie zu Fragen zur zentralen Datenbank HI-Tier zur Verfügung.

Wir sind von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.

 

Ihre Ansprechpartner der Abteilung Tierkennzeichnung sind:

  • Jürgen Butenschön
  • Silke Schmidt
  • Sabine Kiehne
  • Verena Sobotta
  • Sarah-Kristin Rohwer
  • Maren Wegner

 

Kontakt:

Tel.: (0431) 33987-33
Fax: (0431) 33987-73
        (0431) 33987-75 (nur für Meldekarten)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Aktuelle Themen

NEU: Gewebeohrmarken für Schafe und Ziegen

          Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit gelben Doppelohrmarken ohne Elektronik nicht mehr zulässig

          Geänderte Telefonzeiten der LKD ab 06.02.2024

       

Abteilungsleitung

Pia-Marie Franck
Tel.: (0431) 33987-40
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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