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BVDV-Nachbeprobung mit „grünen Ohrmarken“

bvd

Im Rahmen der Bekämpfung des BVDV-Virus wird zur Beprobung der Rinder zum überwiegenden Teil die Ohrmarke mit gleichzeitiger Gewebeentnahme eingesetzt. Trotz sorgfältiger Handhabung kommt es dabei vereinzelt zu leeren Probengefäßen oder vom Labor nicht untersuchbaren oder auswertbaren Proben. In Abstimmung mit dem Landeslabor Schlesig-Holstein in Neumünster (LSH) wurde für diese Fälle folgende Vorgehensweise vereinbart:

Nachbeprobung der im Betrieb festgestellten leeren Probengefäße

Für den Fall, dass im Betrieb ein leeres oder nicht zur Untersuchung verwertbares Probengefäß festgestellt wird, ist das Rind mit dem Nachbeprobungsset zu beproben und der dem Nachbeprobungsset beiliegende Barcode über den Barcode der Ohrmarke auf den rosaroten Probenbegleitschein zu kleben. Somit wird sicher gestellt, dass bei der Untersuchung das Probengefäß aus der Nachbeprobung der Ohrmarkennummer des Rindes zugeordnet wird.

Nachbeprobung vom LSH nicht untersuchbaren Proben

Im Labor nicht untersuchbare oder auswertbare Proben werden dem Einsender vom LSH unmittelbar per Post mitgeteilt. Dieser Mitteilung liegt ein Formular zur Nachbeprobung bei, auf dem die betreffende Ohrmarkennummer bereits angegeben ist. Nach erfolgter Nachbeprobung ist der Barcode des Nachbeprobungssets auf das Formular zur angegebenen Ohrmarke zu kleben und das Formular nebst Probengefäß an das LSH zu senden.

Die Nachbeprobungssets können zusammen mit den Ohrmarken zur Erstkennzeichnung bestellt werden oder werden auf formlosen Antrag ausgegeben. Die Kosten je Nachbeprobungsset belaufen sich auf 2,90€ zzgl. MwSt. Für den Versand der Nachbeprobungssets werden, falls diese nicht mit den Ohrmarken zur Erstkennzeichnung bestellt werden, 7,50€ zzgl. MwSt. berechnet.

Informationen zur Bestellung von Ohrmarken

Zur Bestellung der Ohrmarken und Zangen nutzen Sie unser Bestellverfahren auf den Internetseiten der LKD oder die Bestellformulare für Betriebe aus Schleswig-Holstein bzw. aus Hamburg, die Sie hier finden.

Bei der Bestellung von Gewebeohrmarken ist unbedingt darauf zu achten, dass die "Universalzange" der Firma Caisley im Betrieb vorhanden ist. Die LKD hat diese Ohrmarkenzangen vorrätig.

Die Bestellung von Ohrmarken und deren Bezug über die LKD ist gebührenpflichtig.

 

Ohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern

Lesen Sie hier die aktuellen Hinweise zur Lagerung der Ohrmarken!

Jeder Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass alle im seinem Betrieb gehalten Rinder mit 2 identischen Ohrmarken gekennzeichnet sind. Die pro Jahr ausgegebene Menge an Ohrmarken richtet sich nach dem in HIT gemeldeten Bestand von über 24 Monaten alten weiblichen Rindern zum 1. Januar eines Jahres multipliziert mit dem Faktor 1,1.

Die Ohrmarken bestehten aus 2 Hälften, die mit einem Dorn miteinander verbunden werden. Beide Hälften sind mit der gleichen Nummer beschriftet. Auf der Vorderseite der größeren Hälfte steht die Ohrmarkennummer sowohl in Klarschrift als auch als Barcode verschlüsselt. Die Nummer setzt sich zusammen aus der Herkunft (hier DE für Deutschland) dem Kürzel für das Bundesland (hier 01) und einer laufenden 8-stelligen Nummer.

 

Ohrmarken mit einem System zur Gewebeentnahme (Gewebeohrmarke)

Rinder Gewebeohrmarke Caisley

Mit der "Gewebeohrmarke" steht ein sicheres System zur Entnahme von Proben für die Untersuchung auf das BVD-Virus zur Verfügung. Mit ihr kann frühzeitig ein dauerhaft BVD-infiziertes Kalb ermittelt und somit die Bekämpfung des BVDV in den Beständen verbessert werden. Sie eignen sich besonders für die obligatorisch vorgeschriebene Untersuchung auf das BVD/MD Virus. Für den Fall, dass im Betrieb ein leeres oder nicht zur Untersuchung verwertbares Probengefäß festgestellt wird, ist das Rind mit dem BVD-Nachbeprobungsset zu beproben. Auch dieses Nachbeprobungsset kann bei der LKD bestellt werden.

 

Informationen zur Bestellung von Ohrmarken

Zur Bestellung der Ohrmarken und Zangen nutzen Sie unser Bestellverfahren auf den Internetseiten der LKD oder die Bestellformulare für Betriebe aus Schleswig-Holstein bzw. aus Hamburg, die Sie hier finden.

Bei der Bestellung von Gewebeohrmarken ist unbedingt darauf zu achten, dass die "Universalzange" der Firma Caisley im Betrieb vorhanden ist. Die LKD hat diese Ohrmarkenzangen vorrätig.

Die Bestellung von Ohrmarken und deren Bezug über die LKD ist gebührenpflichtig.

Ersatzohrmarken

Damit jedes Rind jederzeit amtlich (mit 2 Ohrmarken) gekennzeichnet ist, sind alle verloren gegangenen oder unleserlichen Ohrmarken als Ersatzohrmarken zu bestellen und umgehend das Tier damit zu kennzeichnen. Die Bestellung der Ersatzohrmarken kann direkt über HI-Tier oder über die LKD (siehe Bestellformular) erfolgen.

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