Kennzeichnung von Equiden
Für alle Einhufer (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen), welche ab dem 1. Juli 2009 geboren sind, gelten einheitliche EU-weite Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung.
Die Umsetzung der Regelungen in Schleswig-Holstein entnehmen Sie der Informationsbroschüre des Landes Schleswig-Holstein oder nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Zuchtverband auf.
In Schleswig-Holstein ansässige Zuchtverbände sind:
- Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes (Holsteiner Verband)
- Trakehner Verband e.V.
- Pferdestammbuch für Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.
Alle nicht in Zuchtverbänden registrierten Einhufer werden in Schleswig-Holstein und Hamburg durch das Pferdestammbuch gekennzeichnet und registriert.