Bewegungsmeldungen bei Schweinen
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in der Viehverkehrsverordnung ist seit 1. Januar 2003 beim Zugang von Schweinen eine sogenannte Übernahmemeldung erforderlich.
Die Pflicht zur Abgabe der Übernahmemeldung gilt für:
- Schweinehalter
- Viehhändler
- Transporteure und
- Schlachtbetriebe
Innerhalb von 7 Tagen sind folgende Angaben vom Übernehmer zu melden:
- die eigene Registriernummer
- die Registriernummer des abgebenden Betriebes oder das Herkunftsland
- die Anzahl der übernommenen Schweine
- das Datum der Übernahme
Ebenso wie bei den Rindern steht den Meldepflichtigen die Meldung per Karte bzw. Telefax an die LKD sowie die Erfassung der Daten direkt per Internet in der nationalen Datenbank (HI-Tier) zur Verfügung.
Spezielle Informationen zu Fax-Meldungen sind hier zu finden.
Im anliegenden Schaubild ist der Besitzerwechsel von Schweinen vereinfacht dargestellt. Wichtig bei jeder Meldung ist, dass der Übernehmer jeweils nur den unmittelbaren Vorbesitzer der Schweine meldet.