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Bewegungsmeldungen bei Schweinen

Beim Zugang von Schweinen ist innerhalb von 7 Tagen eine sogenannte Übernahmemeldung verpflichtend. Die Pflicht zur Abgabe der Übernahmemeldung gilt für:

  • Schweinehalter
  • Viehhändler
  • Transporteure und
  • Schlachtbetriebe

Innerhalb von 7 Tagen sind folgende Angaben vom Übernehmer zu melden:

  • die eigene Registriernummer
  • die Registriernummer des abgebenden Betriebes oder das Herkunftsland
  • die Anzahl der übernommenen Schweine
  • das Datum der Übernahme

Im anliegenden Schaubild ist der Besitzerwechsel von Schweinen vereinfacht dargestellt. Wichtig bei jeder Meldung ist, dass der Übernehmer jeweils nur den unmittelbaren Vorbesitzer der Schweine meldet.

Meldewege

Für die Meldung stehen mehrere Meldewege zur Verfügung: direkt über die nationalen Datenbank (HI-Tier), per Post an die LKD, formlos per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an die von der LKD dafür eingerichtete Fax-Nummer. Spezielle Informationen zu Fax-Meldungen sind hier zu finden. Die Meldungen sind unabhängig vom Meldeweg gebührenpflichtig.

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