Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
Die Kennzeichnung der Schweine mit amtlichen Ohrmarken besteht seit dem Jahr 1995. Zum 1. Januar 2003 wurde die EU-Richtlinie zur Erfassung der Bewegung von Schweinen in der Viehverkehrsverordnung wirksam. Die Elemente der Kennzeichnung und Registrierung sind:
- amtliche Ohrmarke (Bestandsohrmarke)
- Meldung der Übernahme von Schweinen
- Stichtagsmeldung des Schweinebestandes
- Bestandsregister für Schweine
Hinweis: In der nationalen Datenbank (HI-Tier) werden nicht die Geburten der Schweine erfasst.