LKD Logo mitText

banner kennzeichnung

Vollmachten für HIT

hit

Vertretung und Vollmacht

Die Rinder- und Schweinehalter sind nach der Viehverkehrsverordnung für die Meldungen im Rahmen der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und Schweinen allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig.
Es ist jedoch zulässig einen Dritten zu bevollmächtigen, Meldungen für den Tierhalter vorzunehmen. In diesem Fall bleibt der Tierhalter, der die Vollmacht erteilt, weiterhin für die Richtigkeit der übermittelten Daten verantwortlich.
Für den Bereich HIT gibt es drei verschiedene Varianten von Vollmachten:

  • HIT-Gesamtvollmacht (Melde- und Abfragevollmacht)
  • HIT Meldevollmacht
  • HIT Abfragevollmacht

Bei der HIT Gesamtvollmacht kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber nicht nur Meldungen tätigen, sondern auch Daten abfragen, wie z.B. das Bestandsregister für den rinderhaltenden Betrieb oder die Meldungsübersicht für den schweinehaltenden Betrieb ausdrucken oder sich die Daten herunterladen.
Der Vollmachtgeber braucht den Bevollmächtigten für die Melde- oder Abfragevollmachten seine PIN nicht zu überlassen, da der Bevollmächtigte eine eigene Zugangskennung (Registriernummer und PIN) für HIT besitzt. Generell sollte die PIN in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Bei Meldeaktionen in HIT werden der meldende Betrieb - somit auch der Bevollmächtigte - zur jeweiligen Meldung gespeichert. Abfrageaktionen werden nicht einzeln protokolliert.
Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und bei der LKD mbH zur Erfassung vorgelegt werden. Den Vordruck zur Meldevollmacht erhalten sie hier.

Hoftierarzt-Vollmacht

Für die Abfrage von Daten, die im Zusammenhang mit Tierseuchenbekämpfungsverfahren (BHV1, BVD) erhoben und in HIT gespeichert werden, benötigt der betreuende Tierarzt eine entsprechende Vollmacht vom Tierhalter. Die Vordrucke erhalten Sie hier als WORD-Dokument und PDF-Vordruck.
Die Hoftierarzt-Vollmacht für HIT hat folgenden Umfang:

  • Abfrage folgender im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfungsverfahren erhobene und in der HIT-Datenbank gespeicherten Daten (- Registriernummer und Anschrift des Vollmachtgebers; - Bestandsregister; - Untersuchungsantrag; Untersuchungsergebnisse; Gesundheitsstatus von Tieren und Impfdaten).
  • die Eingabe von Untersuchungsergebnissen und Impfungen im Zusammenhang mit Tierseuchenbekämpfungsverfahren.

Die Hoftierarzt-Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und bei der LKD mbH zur Erfassung vorgelegt werden. Erst hiernach kann der Hoftierarzt auf die Daten des Vollmachtgebers zugreifen.
Der Hoftierarzt muss für den Zugang zu HIT eine Registriernummer beim zuständigen Veterinäramt beantragen. Nach Erfassung des Betriebs erhält der Hoftierarzt von der LKD die PIN für den Zugang zu HIT.

Die LKD erfasst die Vollmachten umgehend nach Erhalt in HIT. Die Mitteilung der neuen PIN´s erfolgt einmal wöchentlich.

Diese Seite benutzt Cookies und andere Technologien. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

© 2018 Landeskontrollverband Schleswig-Holstein e.V.