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Meldungen des Bestandes von Schafen und Ziegen (Stichtagsmeldung)

Die Stichtagsmeldung dient der Plausibilisierung der Übernahmemeldungen in HI-Tier.Bei der Stichtagsmeldung sind von jedem Schaf- und Ziegenhalter folgende Daten zum 1. Januar eines jeden Jahres anzugeben:

  • die eigene Registriernummer
  • die Anzahl Schafe und Ziegen bis einschl. 9 Monate
  • die Anzahl Schafe und Ziegen von 10 Monate bis unter 19 Monate
  • die Anzahl Schafe und Ziegen ab 19 Monate

In Schleswig-Holstein wird eine Ausnahmeregelung der Viehverkehrsverordnung angewendet. Diese erlaubt es, Daten, die an andere Behörden gemeldet wurden - in Schleswig-Holstein die Meldungen zum Tierseuchenfonds - als Ersatz für die Stichtagsmeldung heranzuziehen. Für alle Schaf- und Ziegenhalter, welche beim Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein eine Meldung abgegeben haben, entfällt somit die Pflicht zur Meldung des Stichtages.

Sollte die Stichtagsmeldung vom Tierhalter eigenständig durchgeführt werden, kann dies direkt online in HI-Tier eingegeben werden. Sie können unter Angabe der obigen Daten auch die LKD mit der Eintragung der Stichtagsmeldung beauftragen. Dies ist dann gebührenpflichtig.

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