Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
Seit dem 1. Januar 1998 gelten EU-einheitliche Regeln zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neugeborenen Kälber mit 2 identischen Ohrmarken gekennzeichnet werden. Weiterhin ist seit dem 26. September 1999 die nationale Datenbank (HI-Tier) zur Registrierung aller Rinder und deren Lebenswege betriebsbereit. Zentrale Elemente der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sind:
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2 identische Ohrmarken zur Einzeltierkennzeichnung
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elektronische Datenbank (HI-Tier)
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Tierpässe bzw. Stammdatenblatt und
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Register in jedem Betrieb (Bestandsregister)