LKD Logo mitText

banner kennzeichnung

Begleitpapier für Schafe und Ziegen

Beim Verbringen ist vom abgebenden Betrieb ein Begleitpapier auszustellen. Dieses hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Name, Anschrift und Registriernummer des abgebenden Betriebes
  • Name, Anschrift und Registriernummer des Bestimmungsbetriebes oder des Schlachthofes
  • Anzahl und Kennzeichnung der abgegebenen Tiere
  • Name, Anschrift und Registriernummer des Transporteurs
  • KFZ-Kennzeichen des Transportfahrzeugs
  • Datum der Verbringung.

Das vollständig ausgestellte Begleitpapier begleitet die Tiere bis zum Bestimmungsbetrieb. Der Bestimmungsbetrieb hat die Begleitpapiere für mindestens 3 Jahre aufzubewahren.

Ein Vordruck für ein solches Begleitpapier für Schafe oder Ziegen ist hier zu finden.
(Für die Richtigkeit kann keine Gewähr gegeben werden).

Diese Seite benutzt Cookies und andere Technologien. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

© 2018 Landeskontrollverband Schleswig-Holstein e.V.