Begleitpapier für Schafe und Ziegen
Beim Verbringen ist vom abgebenden Betrieb ein Begleitpapier auszustellen. Dieses hat folgende Angaben zu enthalten:
- Name, Anschrift und Registriernummer des abgebenden Betriebes
- Name, Anschrift und Registriernummer des Bestimmungsbetriebes oder des Schlachthofes
- Anzahl und Kennzeichnung der abgegebenen Tiere
- Name, Anschrift und Registriernummer des Transporteurs
- KFZ-Kennzeichen des Transportfahrzeugs
- Datum der Verbringung.
Das vollständig ausgestellte Begleitpapier begleitet die Tiere bis zum Bestimmungsbetrieb. Der Bestimmungsbetrieb hat die Begleitpapiere für mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
Ein Vordruck für ein solches Begleitpapier für Schafe oder Ziegen ist hier zu finden.
(Für die Richtigkeit kann keine Gewähr gegeben werden).