Meldung der Geburt von Rindern
Mit der Kennzeichnung des Kalbes, welche innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt zu erfolgen hat, ist die Geburt als solche an die nationale Datenbank zu melden. Per Internet direkt an die nationale Datenbank oder per Meldekarte an die LKD sind folgende Daten zu melden:
- Ohrmarkennummer des Kalbes
- Geburtsdatum
- Ohrmarkennummer der Mutter
- Rasse (siehe Rasseschlüssel)
- Geschlecht
- Einling oder Mehrling
Mitglieder des Landeskontrollverbandes Schleswig-Holstein e.V. können zusätzlich Angaben zum Geburtsverlauf und dem Verbleib des Kalbes angeben (siehe MLP Schlüsselzahlen).
Nach der Speicherung der Daten werden die Angaben für die Ausstellung des Stammdatenblatts weiter verarbeitet.
Fehlerhafte Geburtsmeldungen können nur am Tag der Meldung in HIT bearbeitet werden. Für alle anderen Korrekturen ist die Einsendung des Stammdatenblattes mit Angabe der Korrekturen an die LKD unabdingbar.