Meldung von Bestandsveränderungen (Bewegungsmeldung)
Jede Veränderung des Bestandes ist binnen 7 Tagen zu melden. Hierzu stehen die Meldewege über Internet an die nationalen Datenbank (HI-Tier) oder per Post oder Fax an die LKD zur Verfügung.Spezielle Informationen zur Fax-Meldung sind hier zu finden.Bestandsveränderungen bei Rindern sind:
- Zu- und Abgänge
- Verendungen (hier keinen Abgang melden!)
- Export und
- Hausschlachtungen
(hier sind nur Schlachtungen zu melden, die tatsächlich auf dem Betrieb stattgefunden haben)
Gemeldet werden muss unter Angabe der eigenen Registriernummer:
- die Ohrmarkennummer des Rindes
- das Datum der Bestandsveränderung
- die Art der Bestandsveränderung
- bei Verendung: "verendet" oder "getötet"
- bei Export: das Zielland (siehe Im- & Exportländer)
Kurzzeitiges Verbringen aus einem Bestand (z.B. zu Tierschauen) muss gemeldet werden.Durch die Meldung der Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA-Meldung) wird die Verendungsmeldung in der nationalen Datenbank HI-Tier bestätigt.Die Plausibilität der Meldungen wird regelmäßig durch HI-Tier geprüft. Hierbei werden alle unplausiblen oder fehlenden Meldungen in den Lebenswegen der Rinder ermittelt. Diese sogenannten Meldekettenfehler werden den Meldepflichtigen direkt im Internetauftritt von HI-Tier und monatlich in gedruckter Form von der LKD zur Verfügung gestellt. Die Rinderhalter sind zur Bearbeitung dieser Meldekettenfehler verpflichtet.Eine besondere Art der Bewegungsmeldung ist die Einfuhr (aus einem EU-Land) und der Import (aus Drittland) von Rindern. In beiden Fällen ist dies der LKD anzuzeigen und folgende Dokumente sind einzureichnen:
- der Orginal-Rinderpass des EU-Mitgliedstaates bei Einfuhr der Rinder
- die Importdokumente sowie die ursprüngliche und die neue Kennzeichnung der Rinder bei Import der Tiere
Nach Prüfung und Erfassung der Daten bei der LKD werden die Daten in HI-Tier unter dem Einfuhrbetrieb gespeichert und ein Stammdatenblatt wird ausgestellt.