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Meldung der Übernahme von Schafen oder Ziegen

Wer Schafe oder Ziegen in seinen Bestand übernimmt, muss seit dem 1. Januar 2008 innerhalb von 7 Tagen die Übernahme melden. Die Pflicht zur Abgabe der Übernahmemeldung gilt für:

  • Schaf- und Ziegenhalter (auch Hobbyhaltung)
  • Viehhändler
  • Sammelstellen und
  • Schlachtbetriebe

Innerhalb von 7 Tagen sind folgende Angaben vom Übernehmer zu melden:

  • die eigene Registriernummer
  • die Registriernummer des abgebenden Betriebes oder das Herkunftsland
  • die Anzahl der übernommenen Schafe oder Ziegen
  • das Datum des Verbringens (Abgang beim abgebenden Betrieb)
  • zusätzlich das Datum des Zugangs sofern dies vom Datum des Verbringens abweicht

Die notwendigen Informationen können dem jeweiligen Begleitpapier entnommen werden (siehe Informationen zum Begleitpapier)

Meldewege

Für die Meldung stehen mehrere Meldewege zur Verfügung: direkt über die nationalen Datenbank (HI-Tier), per Post an die LKD, formlos per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an die von der LKD dafür eingerichtete Fax-Nummer. Spezielle Informationen zu Fax-Meldungen sind hier zu finden. Die Meldungen sind unabhängig vom Meldeweg gebührenpflichtig.

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