Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
Die Kennzeichnung der Schafen und Ziegen mit amtlichen Ohrmarken ist schrittweise bis 2010 eingeführt worden. Die rechtliche Vorgaben zur Kennzeichnung und Erfassung der Bewegung von Schafen und Ziegen ergibt sich aus der Viehverkehrsverordnung und dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht, welches seit dem 21. April 2021 anzuwenden ist. Die Elemente der Kennzeichnung und Registrierung sind:
- Kennzeichnung mit amtlicher Ohrmarke
- Begleitpapier
- Meldung von Bestandsveränderungen von Schafen und Ziegen
- Stichtagsmeldung des Bestandes
- Bestandsregister