Meldungen des Bestandes (Stichtagsmeldung)
Die Stichtagsmeldung dient der Plausibilisierung der Übernahmemeldungen in HI-Tier. Bei der Stichtagsmeldung sind von jedem Schweinehalter folgende Daten zum 1. Januar eines jeden Jahres anzugeben:
- die eigene Registriernummer
- die Anzahl Zuchtsauen
- die Anzahl Zucht- und Mastschweine über 30 kg Lebendgewicht
- die Anzahl der Ferkel bis einschließlich 30 kg Lebendgewicht
In Schleswig-Holstein wird eine Ausnahmeregelung der Viehverkehrsverordnung angewendet. Diese erlaubt es, Daten, die an andere Behörden gemeldet wurden - in Schleswig-Holstein die Meldungen zum Tierseuchenfonds - als Ersatz für die Stichtagsmeldung heranzuziehen. Für alle Schweine haltenden Betriebe, welche beim Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein eine Meldung abgegeben haben, entfällt somit die Pflicht zur Meldung des Stichtages.
Sollte die Stichtagsmeldung vom Tierhalter eigenständig durchgeführt werden, kann dies direkt online in HI-Tier eingegeben werden. Sie können unter Angabe der obigen Daten auch die LKD mit der Eintragung der Stichtagsmeldung beauftragen. Dies ist dann kostenpflichtig.