Meldungen des Bestandes (Stichtagsmeldung)
Die Stichtagsmeldung dient der Plausibilisierung der Übernahmemeldungen in HI-Tier.
Bei der Stichtagsmeldung sind von jedem Schweinehalter folgende Daten zum 1. Januar eines jeden Jahres anzugeben:
- die eigene Registriernummer
- die Anzahl Zuchtsauen
- die Anzahl Zucht- und Mastschweine über 30 kg Lebendgewicht
- die Anzahl der Ferkel bis einschließlich 30 kg Lebendgewicht
In Schleswig-Holstein wird eine Ausnahmeregelung der Viehverkehrsverordnung umgesetzt. Diese erlaubt es, Daten, die an andere Behörden gemeldet wurden - in Schleswig-Holstein die Meldungen zum Tierseuchenfonds - als Ersatz für die Stichtagsmeldung heran zu ziehen. Für alle Schweine haltenden Betriebe, welche beim Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein eine Meldung abgegeben haben, entfällt somit die Pflicht zur Meldung des Stichtages.
Die Stichtagsmeldung kann direkt in HI-Tier eingegeben werden oder formlos, unter Angabe der obigen Daten, an die LKD gesendet werden.