Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schweinen
Schweine werden mit einer Ohrmarke gekennzeichnet, welche die Angabe der Registrierung des Geburtsbetriebs enthält. Die Kennzeichnung der Ferkel hat spätestens bis zum Absetzen zu erfolgen. Die Bestellung von Ohrmarken und deren Bezug über die LKD ist gebührenpflichtig.
Die Beschriftung der amtlichen Ohrmarke ist seit 2003 wie folgt:
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DE für Deutschland
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KFZ-Kennzeichen
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letzten 7 Stellen der Registriernummer
Die Anzahl der jährlich ausgegebenen Ohrmarken richtet sich nach dem Bestand an Zuchtsauen und wird bei der LKD anhand der Stichtagsmeldung zum Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein bei der Bestellung von schleswig-holsteinischen Betrieben geprüft. Sauenhalter mit eigener Mast müssen die Ferkel ebenso kennzeichnen, wie reine Ferkelerzeuger.
Informationen zur Bestellung von Ohrmarken
Zur Bestellung der Ohrmarken und Zangen nutzen Sie unser Bestellverfahren auf den Internetseiten der LKD oder die Bestellformulare für Betriebe aus Schleswig-Holstein bzw. aus Hamburg, die Sie hier finden.
Alternativ können Sie das Bestellformular (pdf-Formular zum Ausdruck) nutzen und dieses ausgefüllt an die LKD senden (per Post, Fax oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Die Bestellung von Ohrmarken und deren Bezug über die LKD ist gebührenpflichtig.