Rinderpass / Stammdatenblatt
Nach der Geburtsmeldung stellt die LKD das bundesweit einheitliche Stammdatenblatt aus. Wichtig ist, dass das Stammdatenblatt das Rind auf seinem Lebensweg begleitet und die weiteren Halter sich auf der Rückseite eintragen.
Seit dem 14. Juli 2007 ist anstelle des "Rinderpasses" die offizielle Bezeichnung des Tierausweises "Stammdatenblatt".
Die Unterschiede zum Rinderpass sind:
- Der Geburtsbetrieb muss das Stammdatenblatt nicht mehr unterschreiben.
- Der Übernehmer des Rindes trägt auf der Rückseite nur noch seine Registriernummer sowie das Zugangsdatum ein.
- Unterschrieben wird das Stammdatenblatt nur vom letzten Rinderhalter, wenn das Rind exportiert (aus Deutschland ausgeführt) wird.
- Bei CC-Kontrollen wird dieses nicht mehr kontrolliert und ist daher nicht mehr prämienrelevant.
Falls die Angaben auf dem Stammdatenblatt und somit auch die Tierdaten in der nationalen Datenbank nicht richtig sind, müssen zur Änderung der Daten die Stammdatenblätter im Original an die LKD zurück gesandt werden.